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Die Rhätische Bahn setzt alles daran, das Reisen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität so angenehm wie möglich zu machen. Beispielsweise mit Fahrvergünstigungen oder mit direkten Hilfeleistungen.
Vergünstigungen
Wenn Sie eine Rente der eidgenössischen Invalidenversicherung, eine Hilflosenentschädigung oder Leistungen für einen Blindenführhund beziehen, bekommen Sie das General-Abo für die 1. oder 2. Klasse zu einem vergünstigten Preis. Die zuständige IV-Stelle stellt Ihnen hierzu die nötige Bestätigung aus. RollstuhlfahrerInnen ohne IV-Rente erhalten das vergünstigte General-Abo zudem auch gegen das Vorweisen eines entsprechenden Arztzeugnisses. Und falls Sie auf eine Begleitung angewiesen sind, so haben Sie Anspruch auf kostenlose Beförderung einer Begleitperson und/oder eines Blindenführhundes. Die entsprechende Begleiterkarte genügt als Ausweis.
Hilfestellungen
Die Rhätische Bahn bietet in Zusammenarbeit mit der SBB Hilfe für Menschen mit eingeschränkter Mobilität an. In der Regel wird die Ein- und Ausstiegshilfe in den Stützpunktbahnhöfen durch die Mobilitätshelfer sichergestellt. Bei Fragen oder für Anmeldungen wenden Sie sich an das SBB Call Center Handicap unter der Telefonnummer 0800 007 102. Die Anmeldung muss mindestens 24 Stunden vor der Reise erfolgen.
Hinweis
Auf Selbstkontrollstrecken müssen auch Personen mit einer Behinderung über einen gültigen Fahrausweis verfügen. Einzig Personen, denen die Bedienung eines Billettautomaten aufgrund ihrer Behinderung nicht zugemutet werden kann, haben bei Kontrollen keinen Zuschlag, sondern nur den entsprechenden Fahrpreis zu bezahlen.
Auskünfte
Wer | Wo | Was |
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SBB Call Center Handicap | 0800 007 102 mobil(at)sbb.ch www.sbb.ch/handicap |
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Railservice der RhB | +41 81 288 65 65 Kontaktformular | Ticketbestellungen, Reservierungen, allgemeine Fragen zum Bahnfahren, Wünsche |