Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen der Rhätischen Bahn AG
für Expresszüge, Extrazüge, Sonderwagen, Spezialangebote und Pauschalarrangements
Diese allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (nachfolgend: AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Reisenden und der Rhätischen Bahn AG (nachfolgend: RhB) für die von der RhB im eigenen Namen oder für Dritte vermittelten Reisearrangements oder Leistungen. Als Reisende gelten nebst natürliche Personen auch Personengesamtheiten sowie juristische Personen, welche die vorliegenden Angebote der RhB für sich selbst wie auch für Dritte buchen, vermitteln etc., namentlich Touroperators. Die AGB werden in verschiedenen sprachen verfasst. Massgeblich ist der Wortlaut in deutscher Sprache.
Auf Leistungen, welche die RhB vermittelt, kommen die Geschäftsbedingungen der vermittelten Unternehmen zur Anwendung. In diesen Fällen schliesst der/die Reisende direkt mit den vermittelten Unternehmen ab. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschliesslich für alle Leistungen, welche vor Ort bezahlt werden, und auch dann, wenn dank der RhB eine Reduktion auf den üblichen Preisen erfolgt.
1. Anmeldung
Der Vertrag zwischen dem/der Reisenden und der RhB kommt mit der vorbehaltlosen Annahme der Anmeldung durch die RhB zustande. Bei telefonischen Buchungen kommt der Vertrag mir der mündlichen Zusage der RhB zustande. Bei Buchungen über das Internet mit der Bezahlung der gebuchten Leistungen. Individuell zusätzliche Hinweise und Bedingungen für die jeweils gebuchte Reise werden automatisch ebenfalls zum Vertragsinhalt. Diese individuell zusätzlichen Hinweise und Bedingungen gehen den vorliegenden AGB vor. Sonderwünsche und Nebenabreden sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der RhB ausdrücklich schriftlich und vorbehaltlos bestätigt werden.
2. Gruppenreisen
Bei Gruppenreisen in nicht unten aufgeführten Zügen und Angeboten gilt die Gebührenregelung von allianceswisspass. Die buchende Person haftet für die Bezahlung aller gebuchten Leistungen. Die buchende Person ist dafür besorgt, dass die Mitreisenden sämtliche Teilnahmebedingungen erfüllen, die vorliegenden AGB gegenüber allen Teilnehmern gelten, die Anweisungen der RhB und den anderen Leistungserbringern befolgen.
3. Mindestteilnehmer
Bei den ausgeschriebenen «RhB-Erlebnisfahrten» (Fahrten mit der Dampfschneeschleuder, Dampfzüge etc.) ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich. Bei zu geringer Teilnehmerzahl behält sich die RhB vor, die Reise bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn ohne Entschädigungsfolge zu annullieren oder das Programm zu ändern. Es bleibt dem/der Reisenden freigestellt, die neue Reisevariante zu akzeptieren oder vom Vertrag (ohne Kostenfolge) zurückzutreten.
4. Anreise
Ist im Arrangement keine Anreise enthalten, ist der/die Reisende für die rechtzeitige Anreise selber verantwortlich. Bei verspäteter Ankunft namentlich infolge von Verkehrsstaus, überlasteten Verkehrswegen, verspäteten öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln, Einreiseverzögerungen, Witterungsverhältnisen etc., können keine Rückerstattungen vorgenommen werden.
5. Leistungen und Preise - Zahlungsbedingungen
Die Leistungen für Expresszüge, Extrazüge, Sonderwagen, Spezialangebote und Pauschalarrangements ergeben sich aus den entsprechenden Prospekten und den Tickets. Für Arrangements sowie für allgemeine Dienstleistungen (Zusendung von Sitzplatzreservationen, Fahrausweisen etc.) wird eine Bearbeitungs- und Postzustellungsgebühr von CHF 10.00 (Schweiz) bzw. CHF 20.00 (Ausland) erhoben. Grundsätzlich werden sämtliche bestellten Leistungen zum Voraus gegen Rechnung, Kreditkarte oder bar bezahlt. Andere Zahlungsmodalitäten sind nur nach Absprache möglich. Die buchende Person haftet für die Bezahlung aller gebuchten Leistungen. Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Werden Zahlungstermine nicht eingehalten, so kann die RhB ihre Leistungen zurückbehalten, vom Vertrag zurücktreten und Bearbeitungsgebühren und/oder Annullierungskosten verlangen.
5.1 Annullierungskosten
Eine Änderung des Reiseprogramms und/oder der Teilnehmerzahl sowie die Absage der Reise, sind der RhB unverzüglich mitzuteilen. Werden bestellte Leistungen nicht rechtzeitig annulliert oder teilannulliert, werden nachstehende Annullierungskosten verrechnet. Massgebend zur Ermittlung des Annullierungs- resp. Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Meldung bei der RhB (reservation(at)rhb.ch, Fax +41 (0)81 288 61 05). An Wochenenden (Samstag/Sonntag) oder Feiertagen gilt jeweils der nächste Werktag.
Für die Berechnung der Annullierungskosten ist das Reisedatum massgebend.
Bernina Express
Annullation einer Gruppe | ||
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Bis 30 Tage vor Reisedatum | kostenlos | |
29 bis 14 Tage vor Reisedatum | CHF 500.-* | |
13 Tage bis Reisetag oder Nichterscheinen der Gruppe | 100% des offiziellen Preises inkl. Zuschlag |
Reduktion der Teilnehmerzahl | |
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Bis 30 Tagen vor Reisedatum | kostenlos |
29 bis 14 Tage vor Reisedatum | CHF 25.- pro Person** |
13 Tage vor Reisedatum oder Nichterscheinen der Gruppe | 100% des offiziellen Fahrpreises inkl. Zuschlag |
*Ist der offizielle Fahrpreis inkl. Zuschlag tiefer als CHF 500.00, wird der offizielle Fahrpreis inkl. Zuschlag verrechnet. Die Maximalkosten werden pro gebuchtem Zug verrechnet.
**Ist der offizielle Fahrpreis inkl. Zuschlag tiefer als der Reduktionsbetrag, wird der offizielle Fahrpreis inkl. Zuschlag verrechnet.
Bei einer Änderung des Reisedatums oder einer Umbuchung der gesamten Gruppe von einem Bernina Express Zug auf einen anderen Bernina Express Zug wird eine Umbuchungsgebühr von CHF 500.- erhoben.
Bei einer Umbuchung von einem Bernina Express Zug auf einen Regionalzug werden dieselben Kosten wie bei Annullation einer Gruppe verrechnet.
Regionalzüge der Berninalinie (Tirano–St. Moritz–Tirano) - Gültig ab: 10. Dezember 2023
Annullation einer Gruppe* | Werte pro Gruppe |
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Bis 30 Tage nach der 1. Bestätigung | Kostenlos |
Bis 30 Tage vor Reisedatum | 100% des Fahrpreises der reservierten Strecke |
29 - 14 Tage vor Reisedatum | 100% des Fahrpreises der reservierten Strecke |
13 – 1 Tage vor Reisedatum | 100% des Fahrpreises der reservierten Strecke |
Nichterscheinen der Gruppe | 100% des Fahrpreises der reservierten Strecke |
Benützung eines anderen Zuges** | 100% des Fahrpreises der reservierten Strecke |
Reduktion der Teilnehmendenzahl | Werte pro Person |
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Bis 30 Tage nach der 1. Bestätigung | Kostenlos |
Bis 14 Tage vor Reisedatum | 25% des Fahrpreises der reservierten Strecke |
13 – 1 Tage vor der Reise | 50% des Fahrpreises der reservierten Strecke |
Am Reisedatum | 100% des Fahrpreises der reservierten Strecke |
*Das Verschieben einer gebuchten Reise entspricht einer Stornierung und wird als solche behandelt.
**Das Billett ist nur im reservierten Zug gültig. Wird ein anderer Zug als der reservierte benützt, erfolgt das Inkasso im Zug durch die Zugbegleitenden
5.1.1 Extrazüge / Sonderwagen
Änderungen von Leistungen nach Erhalt der Auftragsbestätigung werden mit mind. CHF 120.00 pro Änderung fakturiert. Bei einer Annullierung der gesamten Reise nach Erhalt der Auftragsbestätigung werden folgende Annullierungskosten in Rechnung gestellt:
Annullation einer Gruppe | |
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Bis 61 Tage vor Reisebeginn | CHF 500.00* für Sonderwagen CHF 2000.00* für Extrazüge |
60 Tage vor Reisebeginn | 20% des offiziellen Fahrpreises* |
20 bis 10 Tage vor Reisebeginn | 50% des offiziellen Fahrpreises* |
9 bis 5 Tage vor Reisebeginn | 80% des offiziellen Fahrpreises* |
4 bis 1 Tage vor Reisebeginn | 90% des offiziellen Fahrpreises* |
Reisetag oder Nichterscheinen der Gruppe | 100% des offiziellen Fahrpreises* |
*Mindestens jedoch CHF 500.00 für Sonderwagen und CHF 2000.00 für Extrazüge zuzüglich allfälliger Forderungen individueller Partner.
Bei Änderungen des Reisedatums werden dieselben Kosten wie bei Absage einer Gruppe verrechnet.
5.1.2 Spezialangebote und Pauschalarrangements
Bei einer Annullierung des gesamten Angebotes/Arrangements nach Erhalt der Auftragsbestätigung werden folgende Annullierungskosten in Rechnung gestellt:
Annullierung Spezialangebote / Pauschalarrangements | |
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Bis 30 Tage vor Reisedatum | Bearbeitungsgebühr CHF 60.00 pro Person; max. CHF 120.00 pro Änderung |
29 bis 7 Tage vor Reisedatum | 70% des Rechnungsbetrages |
6 Tage bis Reisetag oder Nichterscheinen der Gruppe | 100% des Rechnungsbetrages |
Bei der Änderung des Reisedatums werden dieselben Kosten wie bei Absage einer Gruppe verrechnet.
Umbuchung (z.B. Führerstandsfahrten oder andere reservationspflichtige Tagesangebote) | |
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Bis 6 Tage vor Reisedatum | Bearbeitungsgebühr CHF 60.00 pro Person |
5 bis 1 Tag vor Reisedatum | Bearbeitungsgebühr CHF 120.00 pro Person |
Am Reisetag | Bearbeitungsgebühr CHF 250.00 pro Person |
5.1.3 Gastronomie
Für Cateringangebote des Speisewagen Gourmino, beachten Sie bitte die getrennten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter www.rhb.ch/bahngastronomie.
5.2 Angebots- und Preisänderungen
Die RhB behält sich ausdrücklich das Recht vor, die in Prospekten, Flyern und in elektronischen Medien veröffentlichten Angebote und Preise vor der Buchung des/der Reisenden zu ändern. Diese Änderungen werden dem/der Reisenden bei Buchung mitgeteilt.
5.2.1 Änderungen nach der Buchung vor Reisebeginn
Preise nach der Buchung und vor Reisebeginn können erhöht werden, wenn sich die Beförderungskosten erhöhen, namentlich durch neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben (wie z.B. Steuern etc.) oder Gebühren (z.B. Sicherheitsgebühren etc.), Wechselkurs- oder Tarifänderungen. Die vereinbarten Reisepreise erhöhen sich entsprechend. Die RhB behält sich ferner das Recht vor, das Angebot oder einzelne Leistungen zu ändern oder ersatzlos abzusagen, wenn dies aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer oder nicht abwendbarer Ereignisse notwendig wird.
5.2.2 Änderungen während der Reise
Die RhB ist berechtigt, Reiseänderungen vorzunehmen, sofern sich dies aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer oder nicht abwendbarer Umstände als notwendig erweist. Allfällige Mehrkosten gehen zulasten des/der Reisenden, ausser die RhB habe die Reiseänderung verschuldeterweise herbeigeführt. Für Pauschalreisen nach dem Bundesgesetz über Pauschalreisen (PRG) gelten die Bestimmungen von Art. 12 ff.
5.2.3 Reiseabsage und -abbruch durch die RhB
Die RhB ist berechtigt, die Reise ohne Entschädigungsfolge abzusagen oder abzubrechen, wenn Reisende durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigen Anlass geben. Vorbehalten bleiben die obigen Bearbeitungsgebühren und Annullierungskosten. Bei Reiseabbruch erfolgt keine Rückerstattung der nicht erbrachten Reiseleistungen. Die RhB ist insbesondere berechtigt, die Reise abzusagen oder abzubrechen, wenn unvorhersehbare oder nicht anwendbare Ereignisse, höhere Gewalt (Umwelteinflüsse, Naturkatastrophen etc.), behördliche Massnahmen, Streiks etc. die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen. Bei Reiseabsage (durch die RhB) vor Reisebeginn erstattet die RhB den bereits bezahlten Preis unter Ausschluss weiterer Forderungen des/der Reisenden. Bei Reiseabbruch wird der Reisepreis für die nicht bezogenen Leistungen zurückerstattet, ausser diese Leistungen würden der RhB von den Leistungserbringern in Rechnung gestelt. Vorbehalten insbesondere auch zusätzlich anfallende Kosten infolge Reiseabbruchs. Bei Pauschalreisen nach Pauschalreisegesetz gilt Art. 13.
6. Reklamationen / Beanstandungen
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleidet ein Teilnehmer einen Schaden, ist das Personal der RhB vor Ort unverzüglich zu informieren und Abhilfe zu verlangen. Um Forderungen gegenüber der RhB geltend zu machen, muss vom/von der Reisenden beim Personal der RhB eine schriftliche Bestätigung der Rüge verlangt werden. Das Personal vor Ort ist indessen nicht berechtigt, irgendwelche Forderungen namens der RhB anzuerkennen. Allfällige Minderungs- und Schadenersatzansprüche etc. sind innert 14 Tagen nach vertraglichem Reise-/Arrangementsende schriftlich samt Bestätigung des Personals der RhB vor Ort und anderen Beweismitteln bei der Rhätischen Bahn AG, Bahnhofstrasse 25, 7002 Chur, anzumelden. Wird der Mangel resp. Schaden nicht vor Ort beim Personal der RhB gerügt und dann innert 14 Tagen nach vertraglichem Reiseende bei der RhB geltend gemacht, verliert der/die Reisende sämtliche Rechte.
7. Reisedokumente
Der/die Reisende ist für die Einhaltung der Pass- und Visavorschriften selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Fahrten ins Ausland (z.B. nach Tirano oder Landeck). Werden die notwendigen Reisedokumente (Pass, Visum etc.) nicht oder verspätet ausgestellt, und muss die Reise abgesagt oder verschoben werden, gelten die Bestimmungen über die Annullierungskosten.
8. Versicherung
In den Pauschalarrangements sind keine Versicherungen eingeschlossen. Der Abschluss einer Reisegepäck-, Unfall- und Annullierungskostenversicherung wird empfohlen.
9. Haftung
9.1 Gemeinsame Bestimmungen für sämtliche Arrangements der RhB
Die RhB verpflichtet sich, die Reisen gemäss vereinbartem Programm resp. Fahrplan zu organisieren. Auch bei sorgfältiger Organisation kann die Einhaltung der Fahrpläne nicht garantiert werden. Für Verspätungen, Zugausfälle etc. haftet die RhB nicht. Für Wertgegenstände, Foto- und Videoausrüstungen, Kreditkarten, Bargeld, elektronische Kommunikationsmittel (Natel etc.) ist jeder Reisender selber verantwortlich und die RhB haftet weder für Verlust, Diebstahl, Beschädigung noch Missbrauch. Die RhB haftet nicht für die Schlechterfüllung des Arrangements oder für Schäden, wenn sie namentlich auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:
- Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, welche an der Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht beteiligt sind
- Höhere Gewalt oder Ereignisse, welche die RhB oder ein Leistungserbringer nicht voraussehen oder abwenden konnte
Die beigezogenen Transportunternehmen haften im Rahmen ihrer gesetzlichen Haftpflicht direkt.
Haftet die RhB für Schäden, welche eines für die Vertragserfüllung beigezogenes Unternehmen verursacht hat, so tritt der/die Geschädigte seine/ihre Schadenersatzforderung gegenüber diesem Unternehmen an die RhB ab.
9.2 Zusätzliche Bestimmungen für sämtliche Arrangements, welche nicht Pauschalreisen im Sinne des Bundesgesetzes über Pauschalreisen sind
Die RhB haftet für eigenes grobfahrlässiges Verschulden. Eine Haftung für leichtfahrlässiges Verschulden sowie die Haftung für die beigezogenen Leistungserbringer wird ausgeschlossen.
9.3 Zusätzliche Bestimmungen für Arrangements, welche Pauschalreisen im Sinne des Bundesgesetzes über Pauschalreisen sind
Die RhB haftet gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über Pauschalreisen. Kommen auf die Leistungen der RhB internationale Abkommen oder nationale Gesetze zur Anwendung, welche die Haftung beschränken oder ausschliessen, so haftet die RhB im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. Die Haftung für andere Schäden als Personenschäden ist auf den doppelten Arrangementspreis pro Person beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Vorbehalten bleiben weitergehende Haftungsbeschränkungen oder -ausschlüsse in den anwendbaren internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen.
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den anzuwendenden Gesetzesbestimmungen, wobei die Haftung der RhB auf eigenes grobfahrlässiges Verschulden beschränkt wird. Eine Haftung für die beigezogenen Leistungserbringer wird ausgeschlossen.
10. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Chur, Schweiz. Im Verhältnis zwischen dem/der Reisenden und der RhB ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Chur, Mai 2023