Sozialplan genehmigt

03.11.2006

In den vergangenen Wochen haben die Sozialpartner SEV, transfair und RhB im Rahmen konstruktiver Gespräche einen Sozialplan ausgehandelt, den kürzlich die Mitgliederversammlungen und Vorstände der Gewerkschaften sowie der Verwaltungsrat der Rhätischen Bahn (RhB) genehmigt haben.

Um die Zukunft des Unternehmens zu sichern, hat der RhB-Verwaltungsrat vergangenen August die Umsetzung einer Dualstrategie verabschiedet. Einerseits werden Massnahmen zur Ertragssteigerung in die Wege geleitet, andrerseits werden Unternehmensprozesse optimiert und dadurch die Kosten gesenkt. Die Prozessoptimierung führt zu einem Abbau von rund 145 Stellen bis Ende 2008. Wie bereits angekündigt, wird die RhB diesen Stellenabbau – soweit wie möglich – über vorzeitige Pensionierungen und die natürliche Fluktuation vollziehen. Die RhB geht nach wie vor davon aus, dass trotz diesen Massnahmen bis zu maximal 40 Kündigungen notwendig sein werden.

Um den Stellenabbau so sozialverträglich wie möglich zu gestalten, haben die Gewerkschaften und die RhB in den letzten Wochen gemeinsam einen Sozialplan erarbeitet. Die entsprechenden Verhandlungen unter den Sozialpartnern verliefen sehr konstruktiv und lösungsorientiert. Die Ergebnisse wurden kürzlich durch die zuständigen Entscheidungsgremien (Mitgliederversammlungen und Vorstände der Gewerkschaften, Verwaltungsrat RhB) genehmigt. Der Sozialplan hat zum Ziel, die im Rahmen der Prozessoptimierung erforderlichen und unumgänglichen Personalmassnahmen verantwortungsbewusst durchzuführen. Soziale und wirtschaftliche Härten sollen vermieden oder zumindest gemildert werden. Im Mittelpunkt aller Massnahmen steht die Absicht, die Arbeitsmarktfähigkeit der betroffenen Mitarbeitenden zu fördern und zu erhalten. Die RhB unterstützt die Mitarbeitenden im Neuorientierungsprozess. Mitarbeitenden, denen aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt werden muss, ist die RhB bestrebt, bis zum Ablauf der im Sozialplan festgelegten Kündigungsfrist mindestens ein zumutbares Angebot zu vermitteln.

Die wesentlichen inhaltlichen Eckpunkte des Sozialplanes sind verlängerte Kündigungsfristen, Kündigungsschutz ab Alter 58 oder ab 40 Dienstjahren, Abgangsentschädigung bei Arbeitslosigkeit und Lohndifferenz, Regelung von vorzeitigen Pensionierungen und Leistungen bei Härte- und Sozialfällen sowie die Einsetzung einer paritätisch besetzten Sozialplankommission.