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Es wurde viel gemacht, bleibt aber noch einiges zu tun

Für die Rhätische Bahn (RhB) ist es wichtig, den Zugang zur Bahn so einfach wie möglich zu machen. Deshalb hat auch sie in den letzten Jahren grosse Anstrengungen bei der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) unternommen.

Das BehiG sieht vor, dass in der Schweiz ab 1. Januar 2024 alle Bahnhöfe und Haltestellen weitestgehend autonom benutzt werden können. Dieses Ziel wird die öV-Branche, und mit ihr die RhB, bei den Bahnhöfen beziehungsweise werden Kantone und Gemeinden bei den Bushaltestellen, trotz grossem Engagement und vielen Fortschritten, nicht vollständig erreichen. Sie alle werden vom Bund verpflichtet, per 1. Januar 2024 für nicht autonom zugängliche Bahnhöfe und Haltestellen Überbrückungs- und Ersatzmassnahmen anzubieten. Die RhB hat am Donnerstag, 16. November 2023 die Medien über ihren Stand der BehiG-Umsetzung informiert und gemeinsam mit den Behindertenorganisationen Procap Grischun und Pro Infirmis Graubünden die geplanten Überbrückungs- und Ersatzmassnahmen demonstriert.

Zur vollständigen Umsetzung des BehiG sind umfangreiche Anpassungen der Infrastruktur in Bahnhöfen, der Fahrzeuge sowie der Kundeninformation notwendig. Auch die RhB hat viel gemacht, um ihre Bahnhöfe, Haltestellen und Züge sowie die Kundeninformation für mobilitätseingeschränkte Menschen barrierefrei zu gestalten. Bahnhöfe wurden umgebaut und mit höheren Perrons, Rampen und Liften ausgestattet und akustische Abfragemöglichkeiten eingerichtet. Bisher hat die RhB ca. 750 Millionen Franken in die Erneuerung und Modernisierung der Bahnhöfe und nochmals die gleiche Summe in modernes, zeitgemässes Rollmaterial investiert. Dabei geht es der RhB auch darum, einen Mehrwert für alle öV-Nutzenden zu erreichen. Reisende mit eingeschränkter Mobilität, Familien mit Kinderwagen oder Reisende mit viel Gepäck und Sportgeräten sollen vom einfacheren Ein- und Ausstieg profitieren.

Spezielle Herausforderungen bei der RhB

Bei der RhB sind hauptsächlich zwei Gründe für den Rückstand bei der BehiG-Umsetzung verantwortlich: Als Gebirgsbahn mit grösstenteils einspurigem Streckennetz sieht sich die RhB mit spezifischen Herausforderungen konfrontiert. Viele Stationen liegen in Kurven oder starkem Gefälle, was den BehiG-konformen Umbau sehr erschwert und auch markant verteuert. Zudem besteht bei der RhB generell ein grosser Modernisierungs- und Erneuerungsbedarf bei der Infrastruktur. An zahlreichen Kunstbauten und am Schienennetz müssen Substanzerhaltungsarbeiten durchgeführt werden. Hier ergibt sich ein Dilemma: Um einen stabilen Bahnbetrieb zu gewährleisten, kann die Anzahl Baustellen nicht beliebig erhöht werden. Gleichzeitig hat die Sicherheit für die Zugreisenden oberste Priorität. Es gilt, ein Gleichgewicht zwischen Substanzerhaltungs- und BehiG-Projekten sowie dem Betrieb herzustellen und sinnvoll zu priorisieren.

Stand der BehiG-Umsetzung bei der RhB

Die RhB hat, um einen möglichst grossen Effekt bei möglichst vielen Bahnreisenden zu erzielen, prioritär die frequenzstärksten ihrer 104 Bahnhöfe BehiG-konform umgebaut. So profitieren bereits heute 82 % der Fahrgäste von den 48 voll autonom nutzbaren RhB-Bahnhöfen. 18 Bahnhöfe können per 1. Januar 2024 noch nicht autonom umgebaut werden. Für diese sind Überbrückungsmassnahmen geplant. Bei 38 weiteren RhB-Bahnhöfen ist aus Verhältnismässigkeitsgründen ein Umbau nicht vorgeschrieben und wird entsprechend vom Bund nicht finanziert. An diesen Bahnhöfen werden Ersatzmassnahmen zum Tragen kommen. Als Überbrückungs- und Ersatzmassnahmen werden personelle Beihilfe, eine betriebliche Lösung oder ein Shuttledienst angeboten.

Für jeden Bahnhof gibt es eine definierte Lösung

Bei der RhB, mit vielen sehr kleinen und nicht gut zugänglichen Bahnhöfen, stehen an den nicht BehiG-konformen Bahnhöfen Shuttle-Fahrdienste auf der Strasse im Vordergrund sowie Hilfestellungen mit Personaleinsatz mittels Mobilift oder Faltrampe. Ab 1. Januar 2024 können sich Kundinnen und Kunden mit eingeschränkter Mobilität via Onlinefahrplan umfassender über die Barrierefreiheit der Bahnhöfe und angebotene Ersatz- oder Überbrückungslösungen informieren. Bei sämtlichen Bahnhöfen und Haltestellen muss ersichtlich sein, ob sie komplett autonom benutzbar sind oder wie die Hilfestellungen beziehungsweise die Ersatz- oder Überbrückungsmassnahmen aussehen. Das bestehende Contact Center Handicap der SBB wird ausgebaut und Kundinnen und Kunden aller Transportunternehmen als Anlaufstelle zur Verfügung stehen.