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Gefahrgut

Richtig transportieren, angemessen handeln

Der Transport von Gefahrgut auf der Schiene wird durch international gültige Regelwerke, die entsprechende Schweizer Verordnung sowie durch Fahrdienstvorschriften geregelt.

Der Begriff Gefahrgut umfasst den Transport und die transportbedingte Zwischenlagerung von Stoffen, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie das Leben und die Gesundheit von Menschen, Tieren und anderen Sachen gefährden könnten.

Der Transport von Gefahrgut auf der Schiene ist im international gültigen RID, das dem ADR für den Strassentransport entspricht, der «Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen» (RSD), den Fahrdienstvorschriften (FDV) sowie in internen Dienstvorschriften (DV) geregelt.

Zu Gefahrgut zählen nebst den entsprechend verpackten gefährlichen Gütern, auch fertige Produkte, Geräte, Bauteile und ähnliches, die diese Stoffe enthalten.

Die Vielfalt der betroffenen Stoffe und die Komplexität der Ausnahmeregelung erfordern eine kritische Auseinandersetzung von Fall zu Fall, um die sicherste und effizienteste Transportmöglichkeit zu eruieren. Zu diesem Zweck beschäftigt die Rhätische Bahn einen Gefahrgutbeauftragten.

Helfen Sie bitte mit, den Transport Ihrer Güter auf der Schiene sicher abzuwickeln.