Bauarbeiten Chur West
Geschäftspartnerin RhB

Bauvorhaben entlang des RhB-Streckennetzes

Zustimmung nach Art. 18

Arbeiten, die in der Nähe des Bahnbetriebs ausgeführt werden, Bahngrundstücke der Rhätischen Bahn beanspruchen oder an solche grenzen, benötigen eine eisenbahnrechtliche Zustimmung. Auf dieser Seite finden Sie Informationen dazu, ob Ihr Vorhaben betroffen ist, welche Unterlagen benötigt werden und wie Sie Ihr Gesuch einreichen.

Wann wird eine Zustimmung der RhB benötigt?

Gemäss Art. 18m Eisenbahngesetz (EBG) unterliegen alle Eingriffe und Arbeiten in der Nähe des Bahnbetriebs beziehungsweise auf dem Bahnareal der Zustimmung durch die RhB. Wie zum Beispiel:

  • Bau-, Abbruch-, Umbau- und Renovationsarbeiten an Gebäuden

  • Verlegung von Leitungen, Kabeln und Kanalisationen neben oder unter den Gleisen

  • Errichtung von Mobilfunkanlagen

  • Installation technischer Ausrüstungen

  • Aufbau von Zäunen

  • Pflanzung von Bäumen

So funktioniert das Zustimmungsgesuch

Im Planauflageverfahren prüft die RhB die eingereichten Projektunterlagen und erstellt anschliessend eine Zustimmung bzw. Stellungnahme gemäss Art. 18m EBG. Allfällige Auflagen der RhB sind integraler Bestandteil der Baubewilligung.

Die Zustimmung der RhB kann vor, während oder spätestens nach der Planauflage eingeholt werden. Die zuständige Behörde darf die Baubewilligung jedoch erst erteilen, wenn die Zustimmung der RhB vorliegt.

Hinweis: Sowohl mit als auch ohne Planauflage dürfen Bauarbeiten erst aufgenommen werden, wenn die Zustimmung der RhB vorliegt.

Projekt vorbereiten​​​​

Bereiten Sie das Projekt inhaltlich vor, sodass Zweck, Umfang und zentrale Rahmenbedingungen eindeutig definiert und dokumentiert sind.

Unterlagen zusammenstellen

Standardunterlagen

Im Rahmen des Planauflageverfahrens stützt sich die Prüfung der RhB grundsätzlich auf jene Unterlagen, die auch der zuständigen Behörden für die Baubewilligung eingereicht werden:

  • Baugesuch (inkl. Angaben der Bauherrschaft)

  • Technischer Beschrieb des Bauvorgangs (Arbeitsmethode)

  • Kataster- oder Situationsplan

  • Vermasste Pläne zu Gleisanlage:

    • Situationsplan 1:1000 oder 1:500

    • Längsschnitte 1:100 oder 1:50

    • Querprofil 1:100 oder 1:50

  • Angaben zur Baugrubensicherung

  • Berechnungsunterlagen

  • NISV-Bericht bei Antennen

  • Unterlagen zu Übertragungsleitungen

Unterlagen für Durchleitungsgesuche

Für Durchleitungsgesuche müssen zusätzlich folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Genaue Ortsangabe des Vorhabens: Linie/ Strecke, Koordinaten

  • Technischer Beschrieb des Bauvorgangs/ der Durchstossung

  • Angaben zur Leitungsart/ zum Rohrtyp (Durchmesser, Tiefe und Abstand zu den Bahnanlagen)

  • Überdeckung mindestens zwei Meter (zwischen Unterkante Schwelle und Oberkante Rohr), Querung möglichst rechtwinklig, nicht im Bereich von Weichen

Gesuch bei der RhB einreichen

Für die Prüfung müssen der RhB vollständige Projektunterlagen eingereicht werden. Die Unterlagen werden intern an alle betroffenen RhB-Fachstellen weitergeleitet.

Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form (PDF) einzureichen: landerwerb@rhb.ch

​​​Interne Prüfung durch die betroffenen RhB-Fachdienste

Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von mindestens vier Wochen. Bei umfangreicheren Projekten empfiehlt es sich, bereits in der Vorprojektphase mit der RhB Kontakt aufzunehmen. Je früher die Abstimmung erfolgt, desto einfacher lassen sich projektrelevante Anforderungen der RhB berücksichtigen.

Gerne möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass für die technische und administrative Prüfung Ihres Gesuchs Kosten verrechnet werden.

Zustimmung/ Stellungnahme durch die RhB

Sie erhalten voraussichtlich vier Wochen nach Einreichung des Gesuchs eine Zustimmung oder Stellungsnahme.

Baustart

Mit den Arbeiten darf nicht begonnen werden, bevor die von Bauherrschaft und Leitungseigentümerschaft unterzeichnete Zustimmung beziehungsweise Vertrag der RhB retourniert wurde.​​​​

Weitere Informationen

Kontakt

Bei Fragen oder für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an landerwerb@rhb.ch.