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Was wird von wem erfasst?

Fährt man mit der Bahn durch die Schweiz, kann es vorkommen, dass nicht nur das Billett geprüft wird, sondern einem die indiskret wirkende Frage «Von wo bis wo fahren Sie?» gestellt wird. Frequenzerhebung heisst das Ganze und wird nur von speziell ausgebildeten Mitarbeitenden durchgeführt. 

Für die RhB sind zehn Frequenzerheber/innen ab den Bahnhöfen Disentis/Mustér, Chur, Davos Platz, Samedan und Poschiavo unterwegs. Sie nahmen alle an einer internen Ausbildung teil und wurden in die komplexe Welt der Billette eingeführt. Denn: Es bleibt bei der Frequenzerhebung nicht nur bei der einen Frage an die Reisenden. Die Erheber und Erheberinnen erfassen mit einem Mobilgerät zudem die Anzahl Fahrgäste und Leerplätze innerhalb der ersten und zweiten Klasse, die Fahrausweisart (etwa GA oder Einzelbillett) und spezielle Tickets wie die Juniorkarten, das Hunde- oder das Veloticket. Ziel ist es, alle Sitzplätze in der Bahn zu erfassen, ob besetzt oder nicht.

Viele Fahrausweise können mittlerweile direkt eingescannt werden. Analoge Fahrausweise erfassen die RhB-Mitarbeitenden manuell. Die Codes für die Strecken, die sie dann in ihr Mobilgerät eingeben, kennen sie alle auswendig.

Wieso muss man extra fragen?

Aus den gesammelten Daten kann unter anderem geschlossen werden, wie die Belegung einzelner Züge und Fahrten war. Das ist wichtig, um zukünftige Bahnfahrten zu planen, etwa um stark belegte Strecken mit mehr Personenwagen zu befahren. Bräuchte man nur diese Daten, würden Sensoren reichen, welche die ein- und aussteigenden Fahrgäste an den Türen zählen. Für die exakte Information, wer von Bahnhof A nach Bahnhof B fährt, reichen solche Sensoren aber nicht – die Frequenzerhebung wird nötig. Denn: Es geht um Geld.

Was passiert mit den Daten?

All die gesammelten Daten der RhB und anderer öV-Unternehmen werden jeweils am Ende des Tages an die SBB übermittelt. Dort wird aus den erhobenen Daten hochgerechnet, wie viele Fahrgäste auf wessen Streckennetz unterwegs waren. Anhand dieser Berechnungen wird ein Verteilschlüssel erstellt. Dieser bestimmt, welches Schweizerische Bahnunternehmen wie viel Geld aus jenem Topf bekommt, in den alle Einnahmen der Abonnemente (etwa GA oder BÜGA) und weiterer Tickets fliessen, die für mehr als ein Streckennetz innerhalb der Schweiz gültig sind. So sollten am Ende alle Bahnunternehmen einen fairen Anteil des eingenommenen Geldes bekommen, angepasst daran, wie viele Reisende sie jeweils befördern.

Die Frage «Von wo bis wo fahren Sie?», wird also keineswegs aus indiskreter Neugier, sondern vor dem Hintergrund einer fairen Verteilung der Einnahmen gestellt.

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