Language support

Not all the information is available in the chosen language. To experience the Rhaetian railway in its entirety change to English.

Language support

Not all the information is available in the chosen language. To experience the Rhaetian railway in its entirety change to English.

RhB platziert Obligationenanleihen von 200 Millionen Franken

Die Rhätische Bahn AG (RhB) hat am 22. August 2016 zum ersten Mal seit ihrem Bestehen zwei festverzinsliche Anleihen über je 100 Millionen Franken begeben. Diese laufen über 9 und 15 Jahre. Die Emission wird für die Beschaffung von 27 Retica 30-Flügeltriebzügen (RTZ) verwendet. Diese grösste Rollmaterialbeschaffung der RhB in ihrer Geschichte war Ende Juni 2016 mit der Vertragsunterzeichnung mit Stadler ausgelöst worden.

Die Emission der beiden Anleihen wurde von der Credit Suisse AG und der Graubündner Kantonalbank begleitet und am Markt sehr gut aufgenommen. Auf der Rechtsgrundlage für Eisenbahnfinanzierung sind die Anleihensrückzahlungen mit einer Solidarbürgschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft besichert.

Die Konditionen der Anleihen mit einer Laufzeit von 9, respektive 15 Jahren lauten wie folgt:

9-jährige Anleihe15-jährige Anleihe
EmittentinRhätische Bahn AGRhätische Bahn AG
EmissionsbetragCHF 100 MillionenCHF 100 Millionen
Coupon0.0 % p.a.0.0 % p.a.
Laufzeit9 Jahre, bis zum 1. September 202515 Jahre, bis zum 1. September 2031
Emissionspreis102 %100.75 %
Rückzahlungspreis100 %100 %
Liberierung1. September 20161. September 2016
Kotierung Die Kotierung der Obligationen an der SIX Swiss Exchange wird beantragtDie Kotierung der Obligationen an der SIX Swiss Exchange wird beantragt

Die beiden Banken übernehmen die Anleihen fest. Bei den Investoren und Anlegern stossen sie auf grosses Interesse.

Rechtlicher Hinweis
Diese Medienmitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) gebracht oder übertragen werden oder an US-amerikanische Personen (einschliesslich juristische Personen) sowie an Medien mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt oder übertragen werden. Jede Verletzung dieser Beschränkungen kann einen Verstoss gegen US-amerikanische wertpapierrechtliche Vorschriften begründen. Diese Obligationenanleihe wird ausserhalb der Schweiz nicht öffentlich zum Kauf angeboten. Die Medienmitteilung dient lediglich der Information und ist kein Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren; sie gilt weder als Emissionsprospekt im Sinne von Art. 652a/1156 des Schweizerischen Obligationenrechts noch als Kotierungsprospekt im Sinne des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange.