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Der Konsultativrat kann zu Handen des Verwaltungsrats Empfehlungen zur Entwicklung der Rhätischen Bahn abgeben. Er bringt insbesondere Fragen und Anliegen der entsprechenden Region ein. Der Grosse Rat und die Regierung des Kantons Graubünden wählen je zehn Mitglieder in den Rat – jeweils für vier Jahre.
Mindestens einmal jährlich tagt der Konsultativrat. Der Verwaltungrat und die Geschäftsleitung der Rhätischen Bahn nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil. Der Konsultativrat nimmt Orientierungen zur Entwicklung der Unternehmung entgegen und kann zu Handen des Verwaltungsrates Empfehlungen abgeben. Als 1998 die Rhätische Bahn den Verwaltungsrat reorganisierte und verkleinerte, schuf die Rhätische Bahn / die Regierung einen Konsultativrat mit 21 Mitgliedern. Der Konsultativrat wird vom Präsidenten des Verwaltungsrates der Rhätischen Bahn präsidiert. Der Konsultativrat setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: