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Für die Beförderung von Personen mit Online-Tickets / Online-Reservierungen gelten die jeweils aktuell gültigen Tarife der Schweizerischen Transportunternehmungen, insbesondere der «Allgemeine Personentarif T600» der Schweizerischen Transportunternehmungen und der Gemeinsame internationale Tarif «Bestimmung über die Benützung und Reservierung von Plätzen (TCV) T710.1», welche bei den mit Personal besetzten Verkaufsstellen sowie online einsehbar sind.
Die nachstehenden Bedingungen sind ein Auszug aus diesen Tarifen und enthalten die wichtigsten Bestimmungen zur Regelung der Beziehungen zwischen dem/der Inhaber/in eines elektronischen Billetts und Online Reservation (nachfolgend «Kunde» genannt) und den schweizerischen Transportunternehmungen (nachfolgend KTU), vertreten durch die Rhätische Bahn AG (nachfolgend RhB).
Sie gelten NICHT für die Billett-Angebote eines Verbundes oder einer einzelnen Transportunternehmung (KTU).
Alle elektronischen Billette und Online Reservationen werden in einem Dossier zentral gespeichert und es ist eine Kopie erhältlich (siehe T600, Ziffer 41.06).
Bei der Kontrolle von elektronischen Billetten besteht eine Ausweispflicht. Diese Billette sind daher personengebunden und nicht übertragbar. Sie gelten nur in Verbindung mit einem dem Kontrollpersonal vorzuweisenden und auf die reisende Person lautenden, gültigen, amtlichen Ausweis (Reisepass oder Identitätskarte).
Für Fahrten innerhalb der Schweiz kann anstelle eines amtlichen Ausweises auch ein gültiges Halbtax- oder General-Abonnement vorgewiesen werden. Bei ermässigten Fahrausweisen muss der entsprechende Ermässigungs-Ausweis (z.B. Halbtax-Abonnement) vorgewiesen werden. Falls es sich um einen verknüpften SwissPass handelt, so muss dieser nur auf Verlangen des Kontrollpersonals vorgewiesen werden.
3.1. Generell
Bei elektronischen Billetten und Online Reservationen wird das Reisedatum beim Kauf und bei der Bestellung definiert. Die erworbenen Billette sind pro Reiseweg nur an 1 Kalendertag gültig. Die Gültigkeitsdauer kann von am Billettschalter oder -automat gekauften Billetten abweichen. Auf rhb.ch können elektronische Billette frühestens 60 Tage vor der Reise gekauft werden, Online Reservationen können für die gesamte aktuelle Fahrplanperiode im Voraus gekauft werden. Per 1. Juni bzw. Anfang Dezember kann die Vorverkaufsfrist kürzer sein.
Fahrausweisen mit mehrtägiger Gültigkeit ist die Rückreise an dem beim Kauf oder bei der Bestellung festgelegten Tag auszuführen.
Beim Kauf von Online-Reservierungen für Mitreisende muss die Fahrt gemeinsam erfolgen.
4.1. Kontrolle auf einem Bildschirm
Das mobile Endgerät ist – sofern verlangt – zur Kontrolle der Billette dem Kontrollpersonal auszuhändigen. Das Kontrollpersonal ist berechtigt, das mobile Endgerät zu bedienen, um eine ordnungsmässige Kontrolle vornehmen zu können. Der Kunde muss vor Antritt der Reise (tatsächliche Abfahrt des Zuges) im Besitz des Billetts sein. Der Kauf-, resp. Bestellvorgang muss vor der tatsächlichen Abfahrt des Zuges vollständig abgeschlossen sein und das Billett muss auf dem Bildschirm sichtbar oder in einer Applikation des Endgerätes verfügbar sein. Andernfalls hat der Reisende den Zuschlag gemäss T600.5, Ziffer 30.00 (ohne Fahrpreis) zu zahlen.
Für Billette, welche manuell (Eintrag mittels Kugelschreiber) entwertet werden müssen (z.Bsp. graubündenPass) müssen ausgedruckt vorgewiesen werden.
4.2. Kontrolle auf Papier
Der Ausdruck muss dem Kontrollpersonal vollständig und im Format A4 vorgewiesen werden können. Der Ausdruck erfolgt in 100%-Grösse (nicht skaliert) mit einem Laser- oder Tintenstrahl-Drucker auf weisses, zuvor unbedrucktes Normalpapier im Format A4 und im Hochformat mit hoher Auflösung. Über Fax oder andere Geräte ausgedruckte bzw. kopierte Billette werden nicht als gültig anerkannt. Die OT-Nummer (bestehend aus 12 Ziffern) oben rechts auf dem Billett muss vollständig lesbar sein.
Die von der RhB zugestellte E-Mail-Bestätigung gilt NICHT als Fahrausweis. Die Werbung im unteren Drittel darf abgetrennt werden. Nicht einwandfrei lesbare Billette sind zur Fahrt ungültig. Die Reisenden gelten als Reisende ohne gültigen Fahrausweis gemäss Tarif 600, Kapitel 6.
5.1. Elektronische Billette
Elektronische Billette können gemäss T600.9 erstattet werden. Für die Erstattung fällt eine Gebühr an.
5.1.1. Rückerstattung Online
Wurde ein Billett gekauft und unter oben erwähnten Bedingungen nicht benützt, kann der Erstattungsantrag online ausgefüllt werden.
Wichtig: Das entsprechende Billett oder die Bestellnummer muss ebenfalls mitgeliefert werden. Falls es sich um ein vergessenes Abonnement handelt, so muss auch die Kunden-Nr. (xxx-xxx-xxx-x) oder Grundkarten-Nr. (xxxxxx) des vergessenen Abonnements bekannt gegeben werden.
5.1.2. Rückerstattung am Bahnhof
Ein Billett kann auf dem mobilen Endgerät oder ausgedruckt am Bahnhof zur Rückerstattung vorgelegt werden.
5.2. Online Reservationen
5.2.1. Rückerstattung
Online Reservationen können grundsätzlich nicht rückerstattet werden. In den folgenden Fällen ist eine Erstattung möglich.
• Nachgewiesene Reiseunfähigkeit (Krankheit, Unfall oder Tod).
In den genannten Fällen ist ein Erstattungsantrag auszufüllen und die entsprechenden Belege zur Rückerstattung anzuhängen.
5.2.2. Umtausch
Der Umtausch von Online Reservationen ist ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie unsere Erklärung zum Datenschutz.
Kundendaten- und Abonnementsdaten werden zur Einnahmesicherung (Kontrolle der Gültigkeit der Fahr- oder Ermässigungsausweise, Inkasso, Missbrauchsbekämpfung, etc.) benötigt und bearbeitet. Die Schweizerischen Transportunternehmen sind berechtigt für die gesamte Abwicklung des Kontrollprozesses sämtliche Daten (Ticket- und Kontrolldaten sowie gegebenenfalls schützenswerte Daten im Zusammenhang mit einem allfälligen Missbrauch) der Reisenden resp. der Vertragspartner zu bearbeiten und mit anderen Transportunternehmen (im Falle von internationalen Fahr- oder Ermässigungsausweisen auch grenzüberschreitend) zur Kontrolle der Gültigkeit und zur Vermeidung von Missbräuchen auszutauschen.
Die Reisenden resp. die Vertragspartner nehmen zur Kenntnis, dass bei der Entdeckung von Missbräuchen und Fälschungen die Schweizerischen Transportunternehmen befugt sind, sämtliche vom Missbrauch betroffenen internen Stellen sowie externen Transportunternehmen die entsprechenden (nicht mehr anonymisierten und gegebenenfalls schützenswerten) Personen- und Kundendaten zur Verfügung zu stellen, damit ein weiterer Missbrauch vermieden werden kann. Auch Personen- und Kundendaten von strafrechtlich rechtskräftig verurteilten Reisenden resp. Vertragspartner dürfen, insbesondere im Sinne einer Prävention mit in- und externen Transportunternehmen ausgetauscht werden. Der datenschutzrechtlich korrekte Zugriff auf schützenswerte Personen- und Kundendaten bleibt dabei gewährleistet. Die RhB behält sich das Recht vor, die Nutzung von Promo-Codes personenbezogen auszuwerten.
Es gelten jeweils die AGB in ihrer abgeschlossenen Fassung. Die KTU können die Tarife und somit diese AGB jederzeit ändern.
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Erfüllungsort, Betreibungsort, Letzterer nur für Personen mit Domizil im Ausland, sowie ausschliesslicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit diesen AGB stehenden Streitigkeiten ist – soweit nicht gesetzlich zwingend anders bestimmt – Chur.
© Rhätische Bahn AG, Okt. 2020