RhB-Firmenarbeitsvertrag unterzeichnet

27.02.2012

Die Rhätische Bahn (RhB) und die beiden Gewerkschaften SEV und transfair haben am 27. Februar 2012 den neuen Firmenarbeitsvertrag (FAV) unterzeichnet. Der neue Gesamtarbeitsvertrag gilt für rund 1 400 RhB-Mitarbeitende und tritt am 1. April 2012 in Kraft. Er enthält insbesondere ein neues, transparentes Lohnsystem, welches auf einem angepassten Mitarbeiterbeurteilungsverfahren beruht. Maximallöhne zwischen 2 und 5 Prozent reduziert. Daneben sind diverse weitere punktuelle Ergänzungen und Anpassungen im neuen FAV festgeschrieben. So wird beispielsweise im Gegenzug zu einer Reduktion des Heiratsurlaubes der Vaterschaftsurlaub von einem auf fünf Tage erhöht oder die Pikettentschädigung bei kurzen Interventionszeiten angehoben.

Nach zehn Verhandlungsrunden wurde nun eine für alle beteiligten Sozialpartner tragfähige Einigung erzielt. Am 27. Februar 2012 wurde der FAV von Vertretern der Gewerkschaften SEV und transfair sowie der Unternehmensleitung RhB im Verwaltungsgebäude der RhB in Chur unterzeichnet.

Kernpunkt des neuen FAV ist das neue, transparente Lohnsystem, welches auf einem angepassten Mitarbeiterbeurteilungsverfahren beruht. Im Rahmen der Einführung des neuen Lohnsystems werden die Minimallöhne zwischen 7 und 12 Prozent erhöht und die Maximallöhne zwischen 2 und 5 Prozent reduziert. Daneben sind diverse weitere punktuelle Ergänzungen und Anpassungen im neuen FAV festgeschrieben. So wird beispielsweise im Gegenzug zu einer Reduktion des Heiratsurlaubes der Vaterschaftsurlaub von einem auf fünf Tage erhöht oder die Pikettentschädigung bei kurzen Interventionszeiten angehoben.