Erlebnisse

Mit dem Hund auf Reisen - Stress pur oder gemeinsamer Spass?

Hundebesitzerinnen und -besitzer kennen es: Der eigene Hund soll auf einen Ausflug mit. Bei uns in Graubünden lockt die wunderbare Natur - perfekt für einen Spaziergang mit dem Vierbeiner. Doch was gibt es bei Reisen im öV zu beachten?

Tanja Thaler, Fachspezialistin Kommunikation, 19. Oktober 2021

1 Nicht zu lange Strecken fahren

Klar, jeder Hund ist anders und bestimmt kann man diesen Tipp nicht auf alle Hunde anwenden. Jedoch würde ich nie lange Strecken mit meinem Hund im Zug fahren. Der Hund hat schlicht nichts davon, denn er ist in seiner Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt, kann schnell die Geduld verlieren und empfindet die Zugfahrt als langweilig. So eignet sich eine vierstündige Fahrt von Chur nach Tirano bestimmt weniger für einen Ausflug mit einem Hund. Jedoch gibt es viele andere Strecken, auf denen man den vierbeinigen Liebling gut mitnehmen kann. Und manchmal lohnt es sich, die Fahrt für eine Stunde zu unterbrechen und mit dem nächsten Zug weiterzufahren, damit sich der Hund (und der/die Besitzer/in) die Beine vertreten kann.

2 Früh üben

Es lohnt sich, mit einem Welpen früh zu üben, mit den unterschiedlichen Transportmitteln mitzufahren, wenn man den Hund später auf Reisen im öffentlichen Verkehr mitnehmen möchte. Ganz am Anfang kann man dem Welpen auch nur das Perron und die Bahnhofumgebung zeigen. So gewöhnt er sich an Geräusche, viele Menschen oder an die oft sehr spannenden Tauben. Wenn sich der Welpe an den Bahnhof gewöhnt hat, empfiehlt es sich, die Transportmittel mit ihm zu erkunden, indem man kurze Strecken mitfährt. Wichtig ist, dass der Welpe Züge, Busse und Postautos kennenlernt, weil jedes Fahrzeug seine Eigenheiten hat. Wenn der Welpe von Beginn lernt, wie man sich im öffentlichen Verkehr verhält, fallen ihm spätere Reisen einfacher. Es lohnt sich auch, den Welpen früh an einen «geeigneten Behälter» zu gewöhnen (siehe Tipp 3). 

Mit dem Hund möglichst früh das Einsteigen in den Zug üben.

Am besten den Hund angeleint und langsam an den Einstieg führen und dann gemeinsam einsteigen.

Hier fühlt sich der Hund im ungewohnten Einstieg bereits schon wohl.

Auch das Aussteigen soll geübt sein.

3 Die Sache mit dem «geeigneten Behälter»

Die Benützungsbestimmungen für die Mitnahme von Hunden im öffentlichen Verkehr ist schweizweit einheitlich geregelt. So steht im nationalen Personentarif Folgendes zur Mitnahme von Hunden und kleinen Tieren (Auszug):

Hunde und kleine zahme Tiere dürfen in Fahrzeugen mitgenommen werden, sofern sie weder Personen noch andere Tiere gefährden oder belästigen. Bei Einspruch durch Mitreisende entscheidet das Personal über den Transport der Tiere an einem anderen geeigneten Ort. 

Kleine Hunde, Katzen, Kaninchen, Vögel und ähnliche kleine zahme Tiere mit Risthöhe bis 30 cm in Käfigen, Körben oder anderen geeigneten tiergerechten Behältern dürfen als Handgepäck unentgeltlich mitgenommen werden. In allen übrigen Fällen und wenn die Tiere aus den Behältern genommen werden, ist für Tiere der Fahrpreis 2. Klasse reduziert 1/2 zu bezahlen. 

Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern auf die Sitzplätze gesetzt werden. Es sind so viele Fahrausweise 2. Klasse reduziert 1/2 zu bezahlen, als Sitzplätze beansprucht werden. 

Heisst übersetzt: Alle Hunde benötigen ein Billett. Ausnahme: Hunde bis 30 cm Risthöhe in einem geeigneten Behälter werden gratis transportiert. 

Was ist denn ein geeigneter Behälter? Hier geht man von einer tiergerechten Transportbox, einem Korb oder einer Hunde-Tasche aus. Ein Badetuch oder eine Decke ist kein geeigneter Behälter. Bitte beachte, dass der Hund während der gesamten Reise im Behälter bleiben muss. Er darf nicht herausgenommen werden. Dies am besten früh mit dem Hund üben. 

Dieser Hund ist zwar zu gross, um ihn gratis in der Tasche zu transportieren...

... er fühlt sich aber wohl so und bleibt während der Reise gerne in seinem "eigenen Reich".

Vergiss nicht, deinem Hund Wasser anzubieten. Es gibt praktische Reise-Näpfe, die zusammengeklappt werden können und nicht viel Platz benötigen in deinem Gepäck. Bei Bedarf kannst du den Napf ganz einfach aufklappen und mit einer Wasserflasche füllen. 

4 Welches Billett ist nun das Beste für meinen Vierbeiner?

unter 30 cm in einem geeigneten Behälterüber 30 cm oder ohne geeigneter Behälter
Kurzstreckegratishalbes Billett 2. Klasse
längere StreckegratisTageskarte CHF 25.00
regelmässige Reisen gratis Hunde-Pass für 1 Jahr CHF 350.00

Sobald ein halbes Billett in der 2. Klasse mehr als CHF 25.00 kostet, lohnt sich also die Hunde-Tageskarte, mit welcher dein Vierbeiner einen ganzen Tag auf dem Geltungsbereich des Generalabonnements mit dir mitreisen darf. Wenn du regelmässig mit deinem Hund verreist, kann sich der Hunde-Pass lohnen. Dieser kostet CHF 350.00, ist 1 Jahr gültig und auf dich persönlich ausgestellt. 

5 Und sonst?

Geniesse deine Zeit mit deinem Hund. Mach mit ihm einen Waldspaziergang durch die Engadiner Natur, zum Beispiel durch den Stazerwald oder lass ihn in der Rheinschlucht am Ufer des Rheins rennen. 

Natürlich lässt sich dein Ausflug auch verlängern. Geniesse eure gemeinsame Zeit über zwei oder mehrere Tage und buche ein hundefreundliches Hotel in Graubünden. 

6 Kommentare

Jachen Wehrli 02.03.2024

Liebe RhB Der Artikel und die Erklärung auf eurer Website, einen Welpen an das Zugfahren zu gewöhnen, klingen ja gut. Aber: Was meine Tochter erlebte ist eine absolute Frechheit. Unser Welpe (Jack Russell), 4 Monate alt und nicht grösser als eine kleine Katze, war mit unserer Tochter im Zug. Wir wollen die Kleine an den ÖV gewöhnen. Da wir so einen Welpen nicht einfach in eine Tasche stecken und ihr keine Angst machen wollen, wurde sie auf dem Arm transportiert. Fazit: 75 Franken Busse!!! Man kann ja diskutieren, ob eure Preise für Hunde völlig überrissen sind – was ja ohne Zweifel auch sind – oder ob es gerechtfertigt ist, dass Hunde überhaupt etwas zu bezahlen haben, aber 75 Franken Strafe ohne eine vorhergegangene Verwarnung ist reine Abzocke! Arbeitet doch an eurer Kundenfreundlichkeit, einem leistungsgetechten Angebot und sorgt für Kundenzufriedenheit. In Zukunft werde ich wieder lieber auf das Auto zurückgreifen und den fragwürdigen Service des Bündner Taditionstransportmittels verzichten. Freundliche (sorry, eher RhB-würdige unfreundliche) Grüsse, Jachen Wehrli

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Jachen Wehrli 02.03.2024

Liebe RhB Der Artikel und die Erklärung auf eurer Website, einen Welpen an das Zugfahren zu gewöhnen, klingen ja gut. Aber: Was meine Tochter erlebte ist eine absolute Frechheit. Unser Welpe (Jack Russell), 4 Monate alt und nicht grösser als eine kleine Katze, war mit unserer Tochter im Zug. Wir wollen die Kleine an den ÖV gewöhnen. Da wir so einen Welpen nicht einfach in eine Tasche stecken und ihr keine Angst machen wollen, wurde sie auf dem Arm transportiert. Fazit: 75 Franken Busse!!! Man kann ja diskutieren, ob eure Preise für Hunde völlig überrissen sind – was ja ohne Zweifel auch sind – oder ob es gerechtfertigt ist, dass Hunde überhaupt etwas zu bezahlen haben, aber 75 Franken Strafe ohne eine vorhergegangene Verwarnung ist reine Abzocke! Arbeitet doch an eurer Kundenfreundlichkeit, einem leistungsgetechten Angebot und sorgt für Kundenzufriedenheit. In Zukunft werde ich wieder lieber auf das Auto zurückgreifen und den fragwürdigen Service des Bündner Taditionstransportmittels verzichten. Freundliche (sorry, eher RhB-würdige unfreundliche) Grüsse, Jachen Wehrli

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Doris Hürzeler 16.09.2023

Ich selber habe auch ein Hund, finde es daneben das mann für Hund soviel bezahlen muss. Nehmen Sie ein Beispiel von Österreich, da zahle ich für Busse nichts und für ÖV nur 10% von meinem Billett, ich löse dies über die ÖBB Herzliche Grüsse und hoffe das es in der Schweiz bald besser wird Doris Hürzeler

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Doris Hürzeler 16.09.2023

Ich selber habe auch ein Hund, finde es daneben das mann für Hund soviel bezahlen muss. Nehmen Sie ein Beispiel von Österreich, da zahle ich für Busse nichts und für ÖV nur 10% von meinem Billett, ich löse dies über die ÖBB Herzliche Grüsse und hoffe das es in der Schweiz bald besser wird Doris Hürzeler

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Ursula Baumgartner 26.04.2023

Ich besitze einen Hund (grösser als 30cm) und finde es absolut nicht in Ordnung, dass dieser, obwohl er ein Billet besitzt, sich möglichst unter den Sitz verkrichen muss. Kinder hingegen dürfen sich auf den Sitz stellen und machen mehr Schmutz, als jeder Hund. Ich finde es auch sehr schade, dass es im Juli den günstigen "Bündnerpass" nur für Personen, jedoch nicht für Hunde gibt. Das hält mich leider davon ab, vermehrt die ÖV zu benutzen. Sehr schade.

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Reply Admin Profile Rhätische Bahn AG (RhB) 26.04.2023

Hallo Ursula. Danke für dein Feedback. Aus hygienischen Gründen dürfen Tiere nur in geeigneten Behältern auf die Sitzplätze gesetzt werden. Diese Regel gilt schweizweit in allen öffentlichen Transportmitteln und für alle Tiere (Tarif T600-8) und dient dem Schutz der Mitreisenden und des Hunden selbst. Meinen Sie mit Bündnerpass das Bündner Gerneralabonnement (BÜGA)? Das BÜGA beschränkt sich auf den Personenverkehr, jedoch gibt es ein sehr gutes Angebot für Hunde das schweizweit gilt: https://www.sbb.ch/de/abos-billette/abonnemente/hunde-pass.html Freundlicher Gruss, Rhätische Bahn AG

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