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Die Kandidatur UNESCO-Welterbe der Rhätischen Bahn ist im Fahrplan

Die Kandidatur UNESCO-Welterbe 2008: «Rhätische Bahn in der Kulturlandschaft Albula / Bernina» ist auf Kurs. Seit dem Projektstart im Mai 2005 entwickelten sich die Projektarbeiten planmässig. Die Projektverantwortlichen orientierten an einer Medienkonferenz in Chur über den Projektstand und legten ihr Konzept für den Umgang mit der Kulturlandschaft entlang der Bahnlinie dar. Ebenfalls stellten sie das Projektlogo und den «Newsletter», mit welchem regelmässig über den Projektfortschritt informiert wird, vor.

Die Bahnstrecken Albula und Bernina bilden das Kernstück der UNESCO-Kandidatur. Die Albulabahn wurde 1903, die Berninabahn 1910 vollendet. Der Perimeter «Bahn» umfasst die Strecke Thusis – St. Moritz – Campocologno. Eine Erweiterung der Kandidatur mit dem italienischen Streckenteil bis Tirano wird mit Italien geprüft und angestrebt. Neben der Bahnlinie soll auch die Kulturlandschaft in die Welterbeliste aufgenommen werden. Kulturlandschaften sind aus Wechselwirkungen von Mensch und Natur entstanden.

Kernzonen und Pufferzonen
Gemäss den UNESCO-Richtlinien sind Kernzonen und Pufferzonen auszuscheiden. Für die Festlegung der entsprechenden Perimeter der Kulturlandschaft wird grundsätzlich vom Kriterium der «Sichtbarkeit aus der Bahnfahrt» und von den bereits im kantonalen Richtplan bezeichneten Festlegungen und Potenzialen ausgegangen. Im Ergebnis ergibt dies ein Band entlang der Bahn-linien Thusis – St. Moritz – Campocologno, das je nach den vorhanden Potenzialen unterschiedlich breit ist und durch topografische, naturräumliche oder infrastrukturelle Gegebenheiten abgegrenzt wird.

Das Projektteam ist nun daran, die ersten Überlegungen den betroffenen Gemeinden und Regionen zu unterbreiten und in Zusammenarbeit weiter zu entwickeln. Diese Zusammenarbeit ist im November 2005 angelaufen.

Spielregeln und Richtplan
Gemäss den UNESCO-Richtlinien sollen «Spielregeln» festgelegt werden, die den nachhaltigen Umgang mit der Bahn und mit der Kulturlandschaft sicherstellen. Diese Spielregeln werden in einem Managementplan festgelegt, der ebenfalls Bestandteil der Kandidatur sein muss. Dabei ist nicht die «museale Erhaltung» das Ziel, sondern eine nachhaltige Entwicklung des Kultur-, Lebens- und Wirtschaftsraumes. Die Schweiz weist im weltweiten Vergleich ein sehr hoch entwickeltes System an Vorschriften und Instrumenten auf, die den nachhaltigen und sensiblen Umgang mit der Kulturlandschaft sicherstellen. Somit kann weitgehend auf bereits bestehende Gesetze und Instrumente abgestützt werden.

Auf der RhB-Strecke Thusis – St. Moritz – Campocologno soll auch in Zukunft ein nachhaltiger Umgang mit dem Erscheinungsbild und dem Charakter durch einen engen Einbezug der kantonalen Denkmalpflege sichergestellt werden. So sollen Sanierungen von Kunstbauten auf der Albula- und der Berninastrecke auf Grundlage der Zusammenarbeit mit der kantonalen Denkmalpflege oder anderen Experten festgelegten Bauweisen erfolgen.

Im Bereich der Kulturlandschaft wird weitgehend auf den kantonalen Richtplan und die entsprechenden Leitüberlegungen und räumlichen Festlegungen abgestützt (z.B. Umsetzung des ISOS, Landschaftsschutzgebiete, Kulturlandschaften mit besonderer Bedeutung usw.). Zu diesem Zweck soll der Richtplan zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt werden.

Das Kandidaturdossier
Das Kandidaturdossier richtet sich nach den Vorgaben der UNESCO. Rund 30 Autorinnen und Autoren sind ausgewählt und bereit für die Erarbeitung der Inhalte. Für den international vergleichenden Teil und die Begründung der Einzigartigkeit des Kulturgutes werden international anerkannte Experten zuständig sein. Die Abgabe des Kandidaturdossiers an das Bundesamt für Kultur soll bis Ende August 2006 erfolgen. Nach einer Vorprüfung des Dossiers werden die zuständigen Bundesstellen das definitive Dossier im Januar 2007 der UNESCO übergeben.