Reisen mit Handicap
Behindert ist man nicht, behindert wird man, besagt eine Redewendung. Die Rhätische Bahn setzt darum alles daran, das Reisen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität so angenehm wie möglich zu machen. Beispielsweise mit Fahrvergünstigungen oder mit direkten Hilfeleistungen.
Vergünstigungen
Wenn Sie eine Rente der eidgenössischen Invalidenversicherung, eine Hilflosenentschädigung oder Leistungen für einen Blindenführhund beziehen, bekommen Sie das General-Abo für die 1. oder 2. Klasse zu einem vergünstigten Preis. Die zuständige IV-Stelle stellt Ihnen hierzu die nötige Bestätigung aus. RollstuhlfahrerInnen ohne IV-Rente erhalten das vergünstigte General-Abo zudem auch gegen das Vorweisen eines entsprechenden Arztzeugnisses. Und falls Sie auf eine Begleitung angewiesen sind, so haben Sie Anspruch auf kostenlose Beförderung einer Begleitperson und/oder eines Blindenführhundes. Die entsprechende Begleiterkarte genügt als Ausweis.
Hilfestellungen
Die Rhätische Bahn bietet in Zusammenarbeit mit der SBB Hilfe für Menschen mit eingeschränkter Mobilität an.
Ein kleiner Hinweis noch: Auf Selbstkontrollstrecken müssen auch Personen mit einer Behinderung über einen gültigen Fahrausweis verfügen. Einzig Personen, denen die Bedienung eines Billetautomaten aufgrund ihrer Behinderung nicht zugemutet werden kann, haben bei Kontrollen keinen Zuschlag, sondern nur den entsprechenden Fahrpreis zu bezahlen.

