Das Kandidaturdossier
Im Februar 2005 hat die UNESCO Richtlinien für die Ausarbeitung einer Kandidatur festgelegt. Mit diesen UNESCO Richtlinien wird sichergestellt, dass die Kandidaturen weltweit auf eine vergleichbare Weise aufgearbeitet werden.
Dadurch können die massgeblichen Kommissionen ihren Entscheid auf Dokumente stützen, die inhaltlich und formell klar definierten Standards entsprechen. In diesen Richtlinien wird unter anderem festgehalten, dass für das Welterbe Kernzonen und Pufferzonen auszuscheiden sind. Das Kandidaturdossier richtet sich nach den Vorgaben der UNESCO.


